Foto: luedesign/fotolia

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Das vorläufige Handelsabkommen mit den vier EFTA-Ländern Norwegen, Schweiz, Island und Liechtenstein soll Kontinuität nach dem Brexit sichern und dafür sorgen, dass die 'große Mehrheit' der Im- und Exporte weiterhin zollfrei gehandelt werden könne, so Medienberichte.

2021 soll das Abkommen laut Ministerium für Internationalen Handel stehen, man mache gute Fortschritte. Das bilaterale Freihandelsabkommen mit Japan soll nach Ablauf der derzeitigen Brexit-Übergangsphase ab dem 1. Januar in Kraft treten, um Kontinuität bei Handel und Investitionen nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union sicherzustellen. Noch müsse das Abkommen, das weitgehend dem bestehenden Freihandelsabkommen Japans mit der EU entspreche, noch von den Parlamenten beider Länder ratifiziert werden.