BMEL: Klöckner fordert eindeutige Definition der GAP

Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft. Foto: BMEL

Während der Sitzung des Agrarrats am 18. März erklärte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, dass der sogenannte Strategieplan für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf das Wesentliche begrenzt und eindeutig sein solle.

Wichtig seien zum Beispiel unzweideutige Begriffsdefinitionen, unter denen jeder dasselbe versteht. Außerdem forderte sie, dass wettbewerbsverzerrende gekoppelte Direktzahlungen zurückgefahren werden. „Wir wollen hin zu einer Marktorientierung, weshalb es solche Zahlungen nur geben kann, wenn sie mit einer Produktionsbegrenzung einhergehen. Generell sind sie nicht umsonst nur unter bestimmten und sehr eng gefassten Bedingungen zulässig. Ob diese erfüllt sind, muss geprüft und kontrolliert werden. Das einige Mitgliedsstaaten nun sogar eine Ausweitung vorschlagen, ist für Deutschland nicht akzeptabel. Eine bessere Förderung der so genannten ersten Hektare, also der kleinen und mittleren Betriebe, durch die Umverteilungsprämie halte ich für sinnvoll. Im Gegensatz dazu ist die verpflichtende Kappung aufgrund der unterschiedlichen Betriebsstrukturen in Deutschland nicht der richtige Weg. Denn viele Großbetriebe im Osten unseres Landes sind von mehreren Familien getragen, diesen gewachsenen Strukturen müssen wir Rechnung tragen. Die Mitgliedsstaaten brauchen daher Flexibilität, auch um sicherzustellen, dass Mittel im Rahmen einer Degression in den Regionen verbleiben können“, so die Ministerin. Zudem bezog Klöckner Stellung gegen die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren: „Eine stete Weiterzüchtung von Sorten und Rassen ist Grundlage der Landwirtschaft und darf im Sinne der Ernährungssicherung auch durch Patente nur so wenig wie möglich eingeschränkt werden.“