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Die Antragsverfahren in den Ländern bezüglich der Dürrehilfe für landwirtschaftliche Betriebe, die in Folge der Dürre 2018 in existenzielle Not geraten sind, sind größtenteils abgeschlossen. In Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist das Antragsverfahren noch geöffnet, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Dies ermögliche nunmehr einen ersten Überblick über die Akzeptanz des Bund-Länder-Hilfsprogramms durch die betroffenen Landwirte.

Das beantragte Fördervolumen der eingegangenen Anträge beträgt derzeit 288,7 Mio Euro, bewilligt wurden bis zum 7. Dezember diesen Jahres 39,3 Mio Euro. Diese Zahlen sprechen dafür, dass die gemeinsame Dürrehilfe 2018 von Bund und Ländern, für die insgesamt 340 Mio Euro zur Verfügung stehen, von existenzgefährdeten landwirtschaftlichen Betrieben sehr gut nachgefragt wird. Sie widerlegen auch die anfängliche Kritik, dass die Maßnahme aufgrund zu strenger Förderkriterien ins Leere laufe.
Nach einer Abfrage bei den Ländern sind bis zum 7. Dezember bundesweit 8.519 Anträge bei den zuständigen Landesbehörden eingegangen. Damit scheint sich die im August dieses Jahres geschätzte Zahl von rund 10.000 betroffenen Betrieben im Großen und Ganzen zu bestätigen. Erfahrungsgemäß gehen viele Anträge noch in den letzten Tagen vor Ablauf der Fristen bei den zuständigen Behörden ein. Der Antragseingang variiert stark je nach Bundesland. Während das Antragsaufkommen in den nördlichen und östlichen Bundesländern die Schätzungen zum Teil deutlich übersteigt, liegt die Zahl der Anträge in den südlichen Landesteilen unter den damaligen Erwartungen.
Die Bewilligungen laufen. Bisher wurden 799 Anträge bewilligt. Einige Länder wie etwa Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein oder Sachsen-Anhalt gewähren Vorschusszahlungen, um die Landwirte schnell und unbürokratisch finanziell unterstützen zu können. Es ist damit zu rechnen, dass noch ein erheblicher Teil der Anträge bis zum Jahresende bewilligt wird.