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Zum Start der Biofach am 26. Juli erwartet Bioland von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir konkrete Sofortmaßnahmen, die Bio neuen Schub verleihen. Nur so kann das 30 %-Bio-Ziel der Bundesregierung erreicht werden. Der nationalen Umsetzung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Zu wichtigen Änderungen am GAP-Strategieplan und GAP-Verordnungen entscheidet die Sonder-Agrarministerkonferenz am 28.Juli, so Bioland.

„Jetzt, in der Endphase der Verhandlungen mit der EU-Kommission, kommt es darauf an, dass der nationale GAP-Strategieplan auf das 30 %-Bio-Ziel bis 2030 der Bundesregierung ausgerichtet und dazu deutlich nachgebessert wird“, betont Jan Plagge, Präsident von Bioland und ergänzt: „Dafür müssen Bund und Länder die Öko-Flächenziele und die entsprechenden Budgets für den Zeitraum 2023 bis 2027 deutlich erhöhen“. Das 30 %-Ziel bis 2030 entspricht einer Ökofläche von etwa 5 Mio ha. Zu Jahresbeginn wurden 1,8 Mio ha ökologisch bewirtschaftet – das sind knapp 11 % der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Die Lücke zum Ziel ist demnach noch groß.
„Die aktuell drohende Benachteiligung von Bio-Betrieben in der kommenden GAP Förderperiode ab 2023 muss beseitigt werden. Notwendig dafür sind auch Änderungen an der GAP-Konditionalitätenverordnung und bessere Kombinationsmöglichkeiten zwischen den Eco-Schemes und der Ökoförderung in der 2. Säule,“ fordert Gerald Wehde, Geschäftsleiter Agrarpolitik und Kommunikation bei Bioland.
Bewährte ökologische Praktiken müssen möglich bleiben
Der Standard für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen GLÖZ 6 soll zukünftig eine Grundbodenbearbeitung zwischen dem 1. Dezember und 15. Januar verbieten. Das ist ein großes Problem für Bio-Betriebe, die wegen der dann stark verengten Fruchtfolge bestimmte Kulturen nicht mehr anbauen könnten. Bioland fordert, die „raue Winterfurche“ auf Ackerland vor dem Anbau von Kartoffeln, Feldgemüse und frühen Sommerkulturen als weitere Ausnahme zur Mindestbodenbedeckung bei GLÖZ 6 hinzuzufügen. Diese Praktik, die in Bayern bereits als ausreichende Erosionsschutzmaßnahme im Rahmen der Cross-Compliance anerkannt ist, gäbe Öko-Betrieben die Möglichkeit, auch zwischen Dezember und Mitte Januar eine Grundbodenbearbeitung vor bestimmten Sommerungen durchzuführen.
Ein weiteres Problem für ökologische Bewirtschaftungspraktiken liegt in GLÖZ 8: Die dort für Brachen verankerte Auflage zur Selbstbegrünung würde insbesondere auf ökologischen Flächen zu einer sehr einseitigen Vegetation mit Beikräutern führen; es droht eine Ausbreitung von Disteln und anderen Wurzelunkräutern. Wertvolle Ackerwildkräuter, die auf Bewirtschaftung und damit Bodenbearbeitung angewiesen sind, würden von diesen konkurrenzstärkeren Pflanzen unterdrückt. Bioland spricht sich für eine entsprechende Anpassung der Regelungen unter § 21 GAP-Konditionalitäten-Verordnung für nicht-produktive Flächen aus, die eine Begrünung durch Aussaat zulässt.