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Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, stößt mit einem eine Milliarden Euro starken Paket einen Modernisierungsschub der Landwirtschaft an. Kernstück ist mit 816 Mio Euro das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“. Die Förderrichtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht, die gemeinsam mit den Spitzen der Koalition und dem Parlament auf den Weg gebracht wurde.

„Jeder Euro aus diesem Programm dient dem Klima-, Umwelt- und Naturschutz und kommt passgenau bei den Landwirten an, auch bei den kleinen und mittleren Betrieben. Denn Landwirtschaft muss viel erreichen: mehr Biodiversität, mehr Artenvielfalt und mehr Klimaschutz – und dabei vor allem die Ernten sichern. Klima schützen und Ernten sichern, das sind keine Gegenpole. Beides geht – die Lösung ist hochmoderne Technik. Mit über 800 Mio Euro sorgen wir deswegen für einen Technologieschub auf den Feldern“, betont Klöckner.
Der Landwirt bekommt 40 % der Kosten erstattet – bei maximal 2 Mio Euro Investitionssumme in den vier Jahren. Bei landwirtschaftlichen Dienstleistern, wie Maschinenringen oder Lohnunternehmen sind es 10 % bis 20 % (je nach Unternehmensgröße).
Julia Klöckner weiter: „Mit modernster Technik, z.B. für das passgenaue Ausbringen von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln, wollen wir unsere Umweltziele erreichen. Die Technik haben wir: Mit unserer Landwirtschaftstechnik ist Deutschland weltweit führend und unsere Bauern haben das Know-how. Das bringen wir zusammen. So erzeugen wir in Deutschland unsere hochwertigen Lebensmittel noch klima- und umweltfreundlicher und gleichzeitig bleibt unsere Landwirtschaft wettbewerbsfähig.“
Mit Technik bei der Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger ist im Durchschnitt eine 30 %ige Ammoniakemissionsminderung möglich. Die Abdeckung von Güllelagern kann eine Minderung von 80 % der Ammoniakemissionen erbringen. Beim Pflanzenschutz sind Mitteleinsparungen z.B. im Obst- und Weinbau von durchschnittlich 30 % bis 50 % zu erwarten. Das Programm wird wissenschaftlich eng begleitet von unserem Julius-Kühn-Institut und dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft.
Ab dem 11. Januar 2021 können Betriebe die Investitionsförderung im bekannten Hausbankenverfahren bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen.