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Ende Juni diskutierten die Teilnehmer der Konferenz „Pesticides Residues in Food“, die von der Akademie Fresenius veranstaltet wurde, europäische Regulierungen und Analysemethoden. Weitere Themen kamen aus den Bereichen Regulierung und Überwachung hinzu, so die Veranstalter.

Luc Peeters, Copa-Cogeca, warf einen Blick auf die europäische Pflanzenschutzmittelverordnung 1107/2009, die der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft seiner Meinung nach schade, weil einzelne Wirkstoffe ohne passende Alternative ihre Zulassung verlieren, was zu höheren Kosten für die Landwirte führe. Auch die Ergebnisse der fortlaufenden Neubewertungsprogramme zur Regulierung von Pflanzenschutzmitteln sehe er kritisch, da die Möglichkeiten der Landwirte weiter eingeschränkt und die Fähigkeit, Schädlinge und Krankheiten wirksam zu bekämpfen gefährdet werden könnten. Die Landwirte seien zunehmend verpflichtet, alternative nicht chemische Schädlingsbekämpfungstechniken einzusetzen. Gleichzeitig würden sie nur unzureichende Informationen über die Anwendung erhalten. Eine uneinheitliche Gesetzgebung erschwere die Arbeit zusätzlich.
Magnus Jezussek vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sprach über die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebens- und Futtermitteln. Zwar habe die Verordnung einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, aber es fehle immer noch an rechtlichen Konkretisierungen. Deshalb empfehle Jezussek, sich an einem Positionspapier der lebensmittelchemischen Gesellschaft zu orientieren, das empfehle, für eine spezifische Wirkstoff-Matrix-Kombination den Verarbeitungsfaktor für die Bewertung heranzuziehen. Hans Mol von Wageningen Food Safety Research stellte aktuelle Studien zur Expositionsbestimmung von Pflanzenschutzmitteln durch Human-Biomonitoring vor. Biomonitoring befasst sich mit der Analyse von biologischer Matrix zur Erfassung von sogenannten Biomarkern, die einen Rückschluss auf eine mögliche Kontamination zulassen. Laut Mol konnten bereits mehrere Pflanzenschutzmittel-Biomarker im Urin nachgewiesen werden.